Baugenehmigung
Zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Die Durchführung von Baumaßnahmen unterliegt in den meisten Fällen der Baugenehmigungspflicht. Auskünfte welche Bauvorhaben baugenehmigungsfrei sind, erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Bauaufsichtsbehörde.
Nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung ist der Bauantrag mit den für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bauvorlagen müssen vollständig und qualifiziert sein, um eine zügige Prüfung zu ermöglichen. Dazu ist die Bauvorlagenverordnung genau zu beachten, die meist im Zusammenhang mit der Hessischen Bauordnung abgedruckt ist. Den Bauantrag und die Bauvorlagen haben Bauherrschaft und Entwurfsverfasser/in durch Unterschrift anzuerkennen.
Mit der Erstellung des Bauantrages ist ein Entwurfsverfasser zu beauftragen. Als bauvorlageberechtigt gelten Architekten (Fachrichtung Hochbau), Bauingenieure, Maurer-, Beton-, Stahlbeton- oder Zimmerermeister.
Dem Bauantrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
- maximale Größe der Bauvorlagen ist DIN A 3 -
Antragsvordruck / Mitteilung baugenehmigungsfreier Maßnahmen
der Übersichtsplan (mit Kennzeichnung des Baugrundstücks) im Maßstab 1: 10.000 – 1:25:000 - 1fach
Liegenschaftsplan - 4fach
Freiflächenplan - 4fach
Bauzeichnungen - 4fach
Bau- und Nutzungsbeschreibung – formlos - 4fach
Nachweis der Bauvorlageberechtigung - 1fach
Darstellung der Grundstücksentwässerung - 3fach
Stellplatznachweis - 3fach
Abstandsflächennachweis - 4fach
Darstellung der Lüftungs-, Feuerungs- und Entwässerungsanlagen - 3fach
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ, Zahl der Vollgeschosse) – 1fach
Berechnungen (umbauter Raum, Flächen) – 1fach
Standsicherheitsnachweis - 2fach
bei Sonderbauten: Brandschutzkonzept - 3fach
Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes, wenn Abweichung beantragt wird - 3fach
Antrag auf Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen - 2fach
Je nach Bauvorhaben kann die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Erfordernis weitere Unterlagen und Nachweise verlangen (z. B. Fotos). Bei Anhörung von sehr vielen Fachbehörden empfiehlt sich eine entsprechend größere Anzahl von Ausfertigungen.
Für die Bearbeitung der Baugenehmigung werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10. November 2004 erhoben.
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es einen neuen Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik. Die alten Bögen sind nicht mehr zugelassen. Den neuen Erhebungsbogen können sie hier downloaden.
Downloads
Anzeige der abschließenden Fertigstellung
Antrag auf Abweichung / Befreiung / Ausnahme
Antragsvordruck Bauantrag / Bauvoranfrage / Abbruch
Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung
Bescheinigung nach § 59 bzw. § 73 HBO
Broschüre Planen und Bauen

Die Broschüre „Planen und Bauen im Werra-Meissner-Kreis“ enthält eine Reihe von Tipps und praktischen Hinweisen, die Bauwilligen bei der Realisierung ihres Vorhabens helfen sollen. Informationen und Kontaktadressen – kurz und übersichtlich zusammengestellt – finden sich hier genauso wie Hinweise auf Beratungsangebote.
