Baugenehmigung


Zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

Die Durchführung von Baumaßnahmen unterliegt in den meisten Fällen der Baugenehmigungspflicht. Auskünfte welche Bauvorhaben baugenehmigungsfrei sind, erhalten Sie von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Bauaufsichtsbehörde.
Nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung ist der Bauantrag mit den für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Die Bauvorlagen müssen vollständig und qualifiziert sein, um eine zügige Prüfung zu ermöglichen. Dazu ist die Bauvorlagenverordnung genau zu beachten, die meist im Zusammenhang mit der Hessischen Bauordnung abgedruckt ist. Den Bauantrag und die Bauvorlagen haben Bauherrschaft und Entwurfsverfasser/in durch Unterschrift anzuerkennen.
Mit der Erstellung des Bauantrages ist ein Entwurfsverfasser zu beauftragen. Als bauvorlageberechtigt gelten Architekten (Fachrichtung Hochbau), Bauingenieure, Maurer-, Beton-, Stahlbeton- oder Zimmerermeister.

Dem Bauantrag sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

- maximale Größe der Bauvorlagen ist DIN A 3 -

  • Antragsvordruck / Mitteilung baugenehmigungsfreier Maßnahmen

  • der Übersichtsplan (mit Kennzeichnung des Baugrundstücks) im Maßstab 1: 10.000 – 1:25:000 - 1fach

  • Liegenschaftsplan - 4fach

  • Freiflächenplan - 4fach

  • Bauzeichnungen - 4fach

  • Bau- und Nutzungsbeschreibung – formlos - 4fach

  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung - 1fach

  • Darstellung der Grundstücksentwässerung - 3fach

  • Stellplatznachweis - 3fach

  • Abstandsflächennachweis - 4fach

  • Darstellung der Lüftungs-, Feuerungs- und Entwässerungsanlagen - 3fach

  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ, Zahl der Vollgeschosse) – 1fach

  • Berechnungen (umbauter Raum, Flächen) – 1fach

  • Standsicherheitsnachweis - 2fach

  • bei Sonderbauten: Brandschutzkonzept - 3fach

  • Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes, wenn Abweichung beantragt wird - 3fach

  • Antrag auf Abweichungen, Befreiungen, Ausnahmen - 2fach

Je nach Bauvorhaben kann die Untere Bauaufsichtsbehörde bei Erfordernis weitere Unterlagen und Nachweise verlangen (z. B. Fotos). Bei Anhörung von sehr vielen Fachbehörden empfiehlt sich eine entsprechend größere Anzahl von Ausfertigungen.
Für die Bearbeitung der Baugenehmigung werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10. November 2004 erhoben.

Seit dem 1. Januar 2012 gibt es einen neuen Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik. Die alten Bögen sind nicht mehr zugelassen. Den neuen Erhebungsbogen können sie hier downloaden.

 

Broschüre Planen und Bauen


Die Broschüre „Planen und Bauen im Werra-Meissner-Kreis“ enthält eine Reihe von Tipps und praktischen Hinweisen, die Bauwilligen bei der Realisierung ihres Vorhabens helfen sollen. Informationen und Kontaktadressen – kurz und übersichtlich zusammengestellt – finden sich hier genauso wie Hinweise auf Beratungsangebote.

Planen und Bauen im Werra-Meißner-Kreis


Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Heiko Hellrung
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 26
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E 15)
Frau
Christa Kohlscheen
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 22
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E13)
Herr
Alexander Lauterbach
Wiederkehrende Prüfungen
Telefon: (05651) 3 02 - 27 24
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E26)
Herr
Christian Schmitz
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 2723
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E14)
Herr
Erwin Thiebes
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 20
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E25)