Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Den Antrag kann die Bauherrschaft selbst stellen. Die Bestellung eines Bauvorlageberechtigten ist nicht erforderlich. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden

Der Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

Für die Bearbeitung der Bauvoranfrage werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05. September 2011 erhoben.


Ihre Ansprechpartner

Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Heiko Hellrung
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 26
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E 15)
Frau
Christa Kohlscheen
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 22
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E13)
Herr
Alexander Lauterbach
Wiederkehrende Prüfungen
Telefon: (05651) 3 02 - 27 24
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E26)
Herr
Christian Schmitz
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 2723
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E14)
Herr
Erwin Thiebes
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 20
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E25)