Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Den Antrag kann die Bauherrschaft selbst stellen. Die Bestellung eines Bauvorlageberechtigten ist nicht erforderlich. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden
Der Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
- Antragsvordruck (1fach)
- Liegenschaftsplan (3fach)
- Übersichtsplan - (1-fach)
- Beschreibung des geplanten Vorhabens und des Umfanges der Bauvoranfrage - (3-fach)
Für die Bearbeitung der Bauvoranfrage werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 05. September 2011 erhoben.
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Antrag auf Abweichung / Befreiung / Ausnahme
Antragsvordruck Bauantrag / Bauvoranfrage / Abbruch
Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung
Bescheinigung nach § 59 bzw. § 73 HBO
