Denkmalschutz

die neue Hessische Bauordnung - gültig ab 01. Oktober 2002 - ordnet die Aufgaben und Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Bauaufsicht neu. Die gesetzlich geregelten Aufgaben und Befugnisse anderer Behörden bleiben unberührt.
In Bezug auf die denkmalschutzrechtlichen Vorschriften hat sich in den Fällen, in denen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist, nichts geändert. Eine Baugenehmigung beinhaltet nach wie vor die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Bei den Bauvorhaben, die künftig nicht mehr der Baugenehmigungspflicht unterliegen, muss die Bauherrschaft künftig selbst prüfen, ob andere Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich sind und muss diese selbst einholen. So auch die denkmalrechtliche Genehmigung.
In § 16 Hessisches Denkmalschutzgesetz werden die genehmigungspflichtigen Maßnahmen genannt.

Einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es, wenn man ein Kulturdenkmal oder Teile davon:

  • zerstören oder beseitigen,
  • an einen anderen Ort bringen,
  • umgestalten oder instand setzen und/oder
  • mit Werbeanlagen versehen will

Einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es auch, wenn man in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmales Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will - sofern sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmales auswirken kann.
Der Genehmigungsantrag ist beim Fachdienst Denkmalschutz schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Eigentümer von Kulturdenkmälern - auch Teile von Gesamtanlagen - können Kosten für Renovierung und Restaurierungsmaßnahmen, die zum Erhalt ihrer Kulturdenkmäler dienen, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden - das Merkblatt ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich - über mehrere Jahre verteilt nach dem Einkommenssteuergesetz absetzen.


Ihre Ansprechpartner

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Herr
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Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 26
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Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E 15)
Herr
Jürgen Herbener
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 25
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
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Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E16)
Herr
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Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: (05651) 3 02 - 27 20
Telefax: (05651) 3 02 - 27 99
E-Mail:
Schlossplatz 9
37269 Eschwege
(Raum E25)

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E-Mail:

Ketzerbach 10
35037 Marburg
(Raum )