Wohnungsbauförderung - Der Staat hilft beim Bezahlen
Das Land Hessen fördert den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung.
Förderprogramm Hessen-Baudarlehen
Zielgruppe
Bevorzugt Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.
Eckpunkte
• Darlehenssumme max. 50% der Gesamtkosten, bis zu 80.000 EUR
• Auszahlung 100%
• Zinsen ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau
• 10-jährige Zinsfestschreibung
• 2 Jahre tilgungsfrei, anschließend Tilgung zwischen 1% und 2% pro Jahr
• nachrangige Absicherung der Darlehen im Grundbuch durch Landesbürgschaft
• Antragsberechtigung ist abhängig vom Einkommen
• Eigenkapital / Eigenleistung mindestens 15%
• Nach Abzug der Belastungen muss genügend verfügbares Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben
aber: Belastung darf 25% des Gesamteinkommens nicht unterschreiten
• Wohnflächengrenzen sind einzuhalten
• Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen
Weitere Informationen zu dem Programmen und dem aktuellen Zinssatz erhalten sie hier:
Förderprogramm Hessen-Darlehen (Bestandsimmobilie)
Zielgruppe
Bevorzugt werden Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht, gefördert.
Nachrangig gefördert werden in begründeten Fällen der Erwerb vorhandenen Wohnraums durch Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Eckpunkte
• Darlehenssumme max. 50% der Gesamtkosten, bis zu 80.000 EUR
• Auszahlung 100% in einem Betrag; sofern Modernisierungen mitfinanziert werden, anteilig erst nach Abschluss der Maßnahmen
• Zinsen ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau
• 10-jährige Zinsfestschreibung
• 1 Jahr tilgungsfrei, anschließend Tilgung zwischen 1% und 2% pro Jahr
• nachrangige Absicherung der Darlehen im Grundbuch durch Landesbürgschaft
• Antragsberechtigung ist abhängig vom Einkommen
• Eigenkapital / Eigenleistung mindestens 15%
• Nach Abzug der Belastungen muss genügend verfügbares Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verbleiben
aber: Belastung darf 25% des Gesamteinkommens nicht unterschreiten
• Wohnflächengrenzen sind zu einzuhalten
• Der notarielle Kaufvertrag wurde noch nicht geschlossen
Weitere Informationen zu dem Programmen und dem aktuellen Zinssatz erhalten sie hier:
