Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29.03.2011 trat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft, so dass auch die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gesetzlich verankert sind.
Das Paket umfasst 6 Leistungsbereiche:
• Ein- und mehrtägige Klassenausflüge in Kitas und Schulen,
• Schulbedarf in Höhe von 100,00 € (jeweils 70,00 € zum 01.08. und 30,00 € zum 01.02. eines Schulhalbjahres),
• Schülerbeförderungskosten ab der Oberstufe,
• Lernförderung,
• Gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen,
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Die Leistungen können für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beansprucht werden.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene aus Familien, die im Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, von Kinderzuschlag nach dem BKGG oder § 2 AsylbLG stehen.
Personen aus dem Rechtskreis SGB II füllen den Antrag des Jobcenters aus und reichen diesen beim zuständigen Jobcenter schriftlich ein.
Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, Wohngeld bzw. Kinderzuschlagszahlungen oder Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, füllen den Antrag des Werra-Meißner-Kreises aus und reichen diesen beim Werra-Meißner-Kreis, Fachdienst 4.7 bzw. 4.8 schriftlich ein.
Die dazugehörigen Anlagen für Ausflüge, Lernförderung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finden Sie hier: Anlage A - Bescheinigung Ausflug; Anlage L - Bestätigung Lernförderung; Anlage T - Bestätigung Teilhabeleistungen.
Weitere Informationen können dem Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ entnommen werden.
Weiterführende Links: http://www.bildungspaket.bmas.de
