Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Vorrangiges Ziel auf diesem speziellen Gebiet der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, die beim Verzehr von Fleisch und Fleischprodukten auftreten können. Im Rahmen der amtlichen Fleischhygieneüberwachung wird das gewerbsmäßige Gewinnen von Fleisch (Schlachtung) sowie der Verkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen in Betrieben und Einrichtungen, die derartige Erzeugnisse herstellen, behandeln, lagern, befördern oder an andere abgeben, überwacht.

Die Aufgabe der amtlichen Fleischbeschautierärzte und Fachassistenten (ehemalig Fleischbeschauer) besteht hier in der umfassenden Untersuchung der Schlachttiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), vor eventuell im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln und Umweltkontaminaten. Dabei steht die Beurteilung des Fleisches hinsichtlich seiner qualitativen Eignung als Lebensmittel im Vordergrund. Auch die Überwachung der hygienischen Bedingungen bei der Schlachtung und gegebenenfalls der Verarbeitung gehört mit zu den Aufgaben der amtlichen Fleischbeschautierärzte und Fachassistenten.

 

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Standarderklärung für Schlachttiere

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