Förderung der Mulch- oder Direktsaat
Was wird gefördert?
Beihilfefähig sind Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren auf Ackerflächen. Ziel ist die Minimierung der Bodenerosion auf ackerbaulich genutzten Flächen durch Bodenbedeckung. Die Vertragsnehmer verpflichten sich für die Dauer des Verpflichtungszeitraums jährlich auf mindestens 5% des zum Zeitpunkt der Antragsstellung in Hessen gelegenen Ackerlandes des Betriebes Hauptfrüchte ohne wendende Bodenbearbeitung anzubauen, so dass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben. Im Jahr der Teilnahmeantragsstellung, also zu Beginn des Verpflichtungszeitraums, muss mindestens 5% des Ackerlandes in den sog. Gebietskulissen Bodenschutz (Erosionsgefährdete Flächen) oder Gewässerschutz (Oberflächengewässerschutz) liegen.
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaber, also natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status die Vereinigung und ihre Mitglieder aufgrund nationalen Rechts haben, deren Betrieb sich im Gebiet der EU befindet und die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Wie wird gefördert?
Die Beihilfe beträgt je Hektar und Jahr 55 Euro.
