Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Beratung

Die Betreuungsstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, über die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung mittels Vorsorgevollmacht oder Betreuung aufzuklären und alle beteiligten Personen zu beraten und zu unterstützen. Sie unterstützt ferner die Arbeit der Gerichte in den Betreuungsverfahren sowie die Berufsbetreuer und ist für die Gewinnung und Fortbildung der Berufsbetreuer zuständig.

Vorsorgevollmachten können nach telefonischer Terminvereinbarung durch die Betreuungsstelle beglaubigt werden (Unterschrift, Beglaubigung, Gebühr: 10,- €). Für die Gültigkeit der Vorsorgevollmachten ist eine Beglaubigung jedoch nicht vorgeschrieben.

Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes Eschwege berät ebenfalls hinsichtlich der Abfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie im Hinblick auf Betreuungsanregungen. Zusätzlich schult, berät und unterstützt er die ehrenamtlichen Betreuer im Werra-Meißner-Kreis.



Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Dipl.-Sozialpäd. Lothar Hose
Fachdienstleiter Betreuungsstelle
Telefon: (05651) 95 92 - 21
Telefax: (05651) 95 92 - 77
E-Mail:
Luisenstraße 23 c
37269 Eschwege
(Raum 224)
Frau
Sandra Luckhardt
Sekretariat
Telefon: (05651) 95 92 - 16
Telefax: (05651) 95 92 - 77
E-Mail:
Luisenstraße 23 c
37269 Eschwege
(Raum 211)
Herr
Wilfried Schröder
Betreuungsstelle
Telefon: 05651 9592-26
Telefax: 05651 9592-77
E-Mail:
Luisenstraße 23 c
37269 Eschwege
(Raum 223)