Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Beratung
Die Betreuungsstelle ist gesetzlich dazu verpflichtet, über die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung mittels Vorsorgevollmacht oder Betreuung aufzuklären und alle beteiligten Personen zu beraten und zu unterstützen. Sie unterstützt ferner die Arbeit der Gerichte in den Betreuungsverfahren sowie die Berufsbetreuer und ist für die Gewinnung und Fortbildung der Berufsbetreuer zuständig.
Vorsorgevollmachten können nach telefonischer Terminvereinbarung durch die Betreuungsstelle beglaubigt werden (Unterschrift, Beglaubigung, Gebühr: 10,- €). Für die Gültigkeit der Vorsorgevollmachten ist eine Beglaubigung jedoch nicht vorgeschrieben.
Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes Eschwege berät ebenfalls hinsichtlich der Abfassung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie im Hinblick auf Betreuungsanregungen. Zusätzlich schult, berät und unterstützt er die ehrenamtlichen Betreuer im Werra-Meißner-Kreis.
