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Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
Der Fachdienst Hygiene hat die Aufgabe, öffentliche Einrichtungen aus hygienischer Sicht zu überwachen.
Solche Einrichtungen sind zum Beispiel:
- Krankenhäuser
- Altenpflegeheime
- Kinderbetreuungseinrichtungen
- öffentliche Schwimmbäder
- Praxen medizinischer Heilberufe
Als Rechtsgrundlagen dienen hier das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) sowie die Infektionshygieneverordnung.
Weitere Tätigkeitsfelder:
- Beratung zur Erstellung eines Hygieneplanes gemäß § 36 Absatz 1 IfSG
- Beratung der Einrichtungen in Hygieneangelegenheiten
- Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung über hygienische Missstände in öffentlichen Einrichtungen.
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