Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, werden im kommenden Schuljahr schulpflichtig. Die ärztliche Schuleingangsuntersuchung ist wichtiger Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie ist in Hessen gesetzlich vorgeschrieben.
Wesentliches Element der Schuleingangsuntersuchung ist das Screening des Entwicklungsstandes (S-ENS). Mit diesem standardisierten Testverfahren können Aussagen zur Bewegungsentwicklung, Sprachentwicklung und Wahrnehmungsfähigkeit getroffen und Entwicklungsstörungen erkannt werden.
Sehfähigkeit und Hörfähigkeit werden mittels Testgeräte überprüft, es erfolgt auch die Prüfung des räumlichen Sehvermögens und der Farbtüchtigkeit.
Der Umfang der körperlichen Untersuchung richtet sich nach den Angaben in der schriftlichen (Anamnesebogen) und mündlichen Erhebung der Vorgeschichte sowie dem bisherigen Vorsorgestatus (U1 – U9).
Immer wird auch das Impfbuch durchgesehen und ggf. erforderliche Schutzimpfungen empfohlen sowie Informationen hierzu gegeben.
Die Eltern werden abschließend unmittelbar über abklärungsbedürftige Befunde und Verdachtsmomente informiert.
Der aufnehmenden Schule wird das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung in schriftlicher Form mitgeteilt. Auf schulrelevante Befunde und ggf. erforderliche Fördermaßnahmen wird hingewiesen.
Zu den Schuleingangsuntersuchungen sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Impfausweis
Vorsorgeheft
Anamnesebogen
Brille (wenn vorhanden)
Weiterführende Links:
www.schulamt-bebra.hessen.de
www.hessisches-kultusministerium.de
Termine nach Vereinbarung
