Schulärztliche Begutachtung

Es handelt sich hierbei um anlassbezogene Begutachtungen: Sportbefreiung, sonderpädagogischer Förderbedarf, für die das Hessische Schulgesetz die gesetzliche Grundlage darstellt. Veranlasst wird eine derartige Begutachtung durch die Schulleitung der betreffenden Schule oder das Staatliche Schulamt.

Sportbefreiung

Der schul- und jugendärztliche Dienst hat die Aufgabe Schülerinnen und Schüler zu untersuchen, die längere Zeit durch Entschuldigungen der Eltern oder aufgrund ärztlicher Atteste krankheitsbedingt nicht am Schulsportunterricht teilnehmen konnten. Wird ein Zeitraum von maximal 3 Monaten im Einzelfall überschritten oder ist die Überschreitung absehbar, so ist ein vom Gesundheitsamt zu erstellendes schulärztliches Schulsportattest erforderlich. Eine Untersuchung erfolgt nach telefonischer Anmeldung auf Veranlassung der jeweiligen Schule. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten zum Untersuchungstermin folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Lichtbildausweis des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten
  • Aktuelle Befunde und Atteste von behandelnden Ärzten

Sonderpädagogischer Förderbedarf

Der kinder- und jugendärztliche Dienst untersucht nach schriftlichem Auftrag des Staatlichen Schulamtes das jeweilige Kind in Anwesenheit der Eltern. Unter Berücksichtigung der ausführlich erhobenen Entwicklungs- und Krankheitsvorgeschichte sowie des aktuellen Entwicklungsstandes (einschließlich schulrelevanter Erkrankungen) erhält das Staatliche Schulamt anschließend unsere gutachterliche Stellungnahme zur vorgesehenen schulischen Fördermaßnahme. Aussagefähige Befundberichte der behandelnden Ärzte sowie von Klinikaufenthalten sollten möglichst zur Untersuchung mitgebracht werden.

Weiterführende Links:
www.schulamt-bebra.hessen.de

Sprechstunde: Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung)


Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Peter Kuchenbecker
Ärztlicher Dienst
Telefon: (05651) 95 92 - 15
Telefax: (05651) 95 92 - 77
E-Mail:
Luisenstraße 23 c
37269 Eschwege
(Raum 205)
Frau
Sandra Luckhardt
Sekretariat
Telefon: (05651) 95 92 - 16
Telefax: (05651) 95 92 - 77
E-Mail:
Luisenstraße 23 c
37269 Eschwege
(Raum 211)