Tierschutz
Jeder Mensch hat das Leben und Wohlbefinden aller Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Werden Tiere von Menschen gehalten, so müssen sie ihren artgemäßen Bedürfnissen entsprechend gehalten und versorgt werden.
Der Fachdienst Veterinärwesen überwacht die Einhaltung der geltenden Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, in Schlachtstätten, bei Tiertransportunternehmen, in Tiergärten, in Zirkusunternehmen, in Versuchstierhaltungen, im Zoofachhandel, in gewerbsmäßig betriebenen Reitbetrieben und Hundezuchten u. v. a. m.
Hier werden entsprechende Anträge nach § 11 Tierschutzgesetz zum gewerbsmäßigen Halten, Handeln, Züchten oder Zurschaustellen von Tieren bearbeitet und die notwendigen Sachkenntnisse der Antragsteller überprüft.
In der Regel sind die Mitarbeiter die ersten Ansprechpartner für die Entgegennahme von Hinweisen und Anzeigen bei Verdacht auf tierschutzrechtliche Verstöße. Sie gehen den Verdachtsfällen nach, ordnen bei Bedarf die erforderlichen Maßnahmen an und zeigen ggf. den Verdacht einer Straftat der jeweiligen Staatsanwaltschaft an. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden vom Fachdienst Veterinärwesen selbst verfolgt und geahndet.
Weiterführende Links:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Downloads:
Merkblatt zur Haltung von Hunden im Freien
Merkblatt zur Haltung von Kälbern
Merkblatt Witterungsschutz für Pferde in Freilandhaltung
Merkblatt zur Haltung von Schweinen
Merkblatt zur Freilandhaltung von Schafen und Ziegen
Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen nach EG-Tierschutz-TransportVO
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 des TierSchGs (Tierheim/-pension)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 des TierSchGs (Tierbörse/Tierschausteller)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 11 des TierSchGs (Tierzucht/-handel/Reitbetrieb)
Antrag auf Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach § 4 Abs. 2 der Tierschutz-Schlacht-VO
