Entgeltvereinbarungen mit Jugendhilfeeinrichtungen
Der Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales schließt mit den Jugendhilfeträgern Vereinbarungen über die Leistung, das Entgelt und die Qualität der jeweiligen Angebote im Werra-Meißner-Kreis. Grundlage hierfür bilden das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 78 ff. SGB VIII) und die Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach §§ 78a ff SGB VIII.
Insbesondere bei der Installierung neuer Angebote bieten wir ausführliche Beratungsgespräche im Vorfeld an. Neben der Fachbereichsleitung des Fachbereiches Jugend, Familie, Senioren und Sozialeswirken hier die Sachgebiete Jugendhilfeplanung, Sozialer Dienst und Heimaufsicht mit. Darüber hinaus ist beim Abschluss der Entgeltvereinbarungen die Revision beteiligt.
