Erlaubnis zur Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 43. Abs. Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe – erlaubnispflichtig.

Der Erlaubnis bedarf, wer

  • ein oder mehrere Kinder
  • außerhalb deren Wohnung
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt

betreuen will.

Beantragt werden kann die Erlaubnis mit dem Antragsformular beim Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales des Werra-Meißner-Kreises unter unten aufgeführter Adresse. Dem Antrag beigefügt werden muss gem. § 72 a SGB VIII ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG, welches bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen ist.

Wer ohne Erlaubnis ein Kind oder Jugendlichen betreut, handelt ordnungswidrig und kann gem. § 104 Abs. 1 SBB VIII mit einem Bußgeld belegt werden.



Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Frau
Magda Hupfeld
Heimaufsicht, Tagespflege
Telefon: (05651) 3 02 - 14 41
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 221)