Heimaufsicht und -beratung

Der öffentliche Jugendhilfeträger hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ganztags oder für einen Teil des Tages in einer Jugendhilfeeinrichtung aufhalten, sicherzustellen. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Jugendhilfeeinrichtung setzt voraus, dass die Betreuung der Minderjährigen durch geeignete Fachkräfte gesichert und das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der öffentliche Jugendhilfeträger ist durch ein entsprechendes Beratungsangebot gehalten die relevanten Kriterien zur Erteilung der Erlaubnis einzufordern und nach den Erfordernissen des Einzelfalles an Ort und Stelle zu Prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Im Werra-Meißner-Kreis gibt es derzeit 6 Kinder- und Jugendwohngruppen mit
32 Vollzeitplätzen
9 Wochenplätzen
14 Tagesplätzen
sowie
15 Plätzen in Familienbetreuung,
die von 6 Einrichtungsträgern angeboten werden. 


Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Frau
Magda Hupfeld
Heimaufsicht, Tagespflege
Telefon: (05651) 3 02 - 14 41
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 221)