Hilfen zur Erziehung
Ist eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet, so hat ein Personensorgeberechtigter Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Hilfe soll für den jungen Menschen notwendig und geeignet sein.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Unsere Hilfen zur Erziehung sind:
