Unterhaltsangelegenheiten


Das Jugendamt bietet Eltern und jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr die Beratung und Unterstützung in Fragen zum Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt und Betreuungsunterhalt an.

Unter bestimmten Voraussetzungen können für minderjährige Kinder Beistandschaften für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eingerichtet werden.

Finanzielle Hilfen können durch die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch genommen werden.

Beim Jugendamt ist die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen kostenfrei möglich.

Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Anwendung dieser Tabelle kann durch das Jugendamt erläutert werden.

Unterhaltsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Überprüfung, Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach dem SGB XII gegenüber geschiedenen, getrennt lebenden Ehegatten, Eltern von minderjährigen und volljährigen Kindern sowie von Ansprüchen der Eltern gegenüber Kindern, die kraft Gesetzes auf den örtlichen Leistungsträger übergegangen sind.

Auf einen Blick:

Beratung und Unterstützung

Beistandschaften

Beurkundung

Unterhaltsvorschussleistungen

Unterhaltsansprüchen nach dem SGB XII