Vormundschaften

Bestellte Vormundschaften
Durch einen Beschluss des Amtsgerichtes – Familiengericht – kann das Jugendamt Vormund für die Wahrnehmung der gesamten elterlichen Sorge (Personensorge und Vermögenssorge) eines minderjährigen Kindes werden.

Auf Antrag der Eltern, des Jugendamtes oder anderer betroffener Personen oder von Amtswegen kann das Amtsgericht den sorgeberechtigten Eltern das Sorgerecht entziehen und auf das Jugendamt oder auf Einzelpersonen übertragen.

Das Jugendamt bzw. die bestellten Einzelpersonen nehmen dann die Rechte des Kindes in allen rechtlichen Bereichen wahr.

Gesetzliche Vormundschaften
Das Jugendamt wird kraft Gesetzes Vormund für ein Kind, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Mutter des Kindes noch minderjährig ist.

Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit der Mutter des Kindes.

Das Jugendamt berät und unterstützt Pfleger und Vormünder bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit.


Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Frank Baasner
Telefon: (05651) 3 02 - 14 25
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 002)
Frau
Heike Göke
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
Telefon: (05651) 3 02 - 14 28
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 008)
Zuständigkeit: Stadt Hessisch-Lichtenau, Gemeinde Ringgau

Frau
Claudia Herwig
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
Telefon: (05651) 3 02 - 14 27
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 005)
Zuständigkeit: Stadt Sontra, Stadt Witzenhausen, Gemeinde Herleshausen, Gemeinde Neu-Eichenberg, Gemeinde Wehretal, Gemeinde Weißenborn

Herr
Marco Sander
Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Beurkundungen
Telefon: (05651) 3 02 - 14 26
Telefax: (05651) 3 02 - 14 09
E-Mail:
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
(Raum 003)
Zuständigkeit: Stadt Bad Sooden-Allendorf , Stadt Großalmerode, Stadt Waldkappel, Stadt Wanfried, Gemeinde Meinhard