Wohngeld
Rechtliche Grundlagen:
Wohngeld gibt es nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in Form von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von vier Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- dem Jahr der Bezugsfertigkeit der Wohnung bzw. des Gebäudes und seiner Ausstattung
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
- der Höhe des Familieneinkommens
Mietzuschuss (Antrag) gibt es für:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschaft- oder einer Stiftswohnung
- Bewohner eines Heimes
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ( drei oder mehr Wohnungen ) eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
Anspruch auf Lastenzuschuss (Antrag)
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Lastenzuschuss können
Eigentümer:
- eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- einer Kleinsiedlung
- einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
sowie
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts und
- Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.
Ihr Wohngeldantrag kann direkt im Kreissozialamt Eschwege oder im Kreissozialamt in unserer Außenstelle Witzenhausen gestellt bzw. abgegeben werden. Ferner helfen Ihnen die zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes beim Ausfüllen des Wohngeldantrages und leiten ihn an die Wohngeldstelle weiter. Den Vordruck des Wohngeldantrages erhalten Sie entweder von uns oder von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Für Bewohner im Bereich der Stadt Eschwege inklusive der dazugehörigen Ortsteile werden die Wohngeldanträge in der Stadtverwaltung von einem eigenen Wohngeldamt bearbeitet.
Wir informieren Sie gern ausführlich, ob Sie Wohngeld beanspruchen können und wie hoch die Leistung in Ihrem konkreten Fall wäre.
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:
Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
