Als bescheiderteilende und gebührenfestsetzende Behörde entscheidet der Fachdienst Ländlicher Raum über Anträge zu Aufforstungen. Im Rahmen des Entscheidungsprozesses werden Stellungnahmen der Fachbehörden eingeholt.
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Herr Gerhard Müller-Lang Fachgebietsleitung Landwirtschaft