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Besondere Ernteermittlung
Die Besondere Ernteermittlung (BEE) wird jährlich in Hessen für Getreide, Winterraps und Kartoffeln durchgeführt.
Sie hat die Aufgabe, zu einem frühen Zeitpunkt exakte Angaben über Menge und Qualität der Ernte bei ausgewählten Fruchtarten für das Land Hessen, aber auch bundesweit zu liefern.
Grundlage der Erhebung ist § 47 des Gesetzes über Agrarstatistiken vom 25.06.1998 (BGBL.I S.1635) in Verbindung mit dem Gesetz über Bundesstatistiken vom 22.01.1987 (BGBL.I S.462, 565).


