Betriebsprämie
Antragsunterlagen 2012
01_Antragstelleranschreiben Hessen
02_Merkblatt - Wichtige Hinweise zur Antragstellung
03_Gemeinsamer Antrag 2012
04_Anlage Aktivierung ZA
05_Anlage Pacht-ZA
06_Anlage Unternehmensbeteiligung
07_Flächen- und Nutzungsnachweis 2012
08_Nachweis LE
09_Merkblatt Bankänderung
10_Bestätigung Bankveränderung.
11_Antrag auf Übertragung von Zahlungsansprüchen
12_Antrag Registierung Betriebsinhaber 2012
13_Anschreiben an außerhessische AS
14_Merkblatt für außerhessische AS
Über die Betriebsprämie
Mit den Luxemburger Beschlüssen vom Juni 2003 hat der EU-Agrarrat eine umfassende Änderung der bisherigen Förderpolitik für landwirtschaftliche Betriebe eingeleitet. Ein Kernelement der Reform war die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Dies bedeutet, dass die bis dahin produktionsbezogenen Ausgleichszahlungen durch eine einheitliche Betriebsprämie ersetzt wurden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaber, die über eine beihilfefähige Fläche von mindestens 0,3 ha verfügen und denen Zahlungsansprüche zugewiesen oder durch Kauf oder andere Art übertragen wurden. Nicht zur beihilfefähigen Fläche zählen bestimmte Dauerkulturen, Forstflächen und sonstige für nicht landwirtschaftliche Zwecke genutzte Flächen. Als Betriebsinhaber gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Was wird gefördert?
Seit 2005 werden die produktionsunabhängigen, entkoppelten Direktzahlungen in Form der Betriebsprämie gewährt. Grundlage der Betriebsprämie sind die individuellen Zahlungsansprüche, die sich aus einem flächenbezogenen und ggf. einem betriebsindividuellen Teil zusammensetzen. Die den Betriebsinhabern zugeteilten Zahlungsansprüche müssen jedes Jahr mit beihilfefähigen Flächen aktiviert werden, um die Betriebsprämie zu erhalten.
Wie wird gefördert?
Die Betriebsprämie ist jährlich mit dem „Gemeinsamen Antrag“ zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Dezember. Die Höhe der Prämie ist betriebsindividuell unterschiedlich.


