Cross Compliance

Cross Compliance, oder „anderweitige Verpflichtungen“ wie es auf Deutsch heißt, stellt eines der Kernelemente der EU-Agrarreform des Jahres 2003 dar. Damit erfolgt eine Verknüpfung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und Tierschutz. Die Behörden sind nach EU-Recht verpflichtet, die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen stichprobenweise zu überprüfen. Ca. 1% der landwirtschaftlichen Betriebe im Werra-Meißner-Kreis werden nach einem festgelegten Verfahren auf übergeordneter Ebene für Kontrollen auf Einhaltung der Cross-Compliance-Standards ausgewählt.

Cross Compliance-Kontrollen werden federführend vom Fachdienst Ländlicher Raum unter Beteiligung des Fachbereich Bauen und Umwelt (Fachdienste Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Bodenschutz sowie Verbraucherschutz und Veterinärwesen) durchgeführt.

Das Fachgebiet Landwirtschaft steht allen landwirtschaftlichen Betrieben bei Fragen zum Thema Cross Compliance gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen sie bitte den Internet-Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) sowie des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH).


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Landwirtschaft
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