Einzelbetriebliches Förderprogramm


Was wird gefördert?

Im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (EFP) werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.

Im Teilprogramm Förderung von Investitionen zur Diversifizierung können auch deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG gefördert werden, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in den Teilprogrammen:

Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Regelförderung ist ein Zuschuss von bis zu 25% des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können in bestimmten Fällen auch höhere bzw. zusätzliche Zuschüsse gewährt werden.


Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Martin Beck
Landwirtschaft/ Förderung
Telefon: (05651) 3 02 - 48 32
Telefax: (05651) 3 02 - 48 19
E-Mail:
Honer Straße 49
37269 Eschwege-Oberhone
(Raum 104a)
Herr
Andreas Noll
Landwirtschaft/ Förderung
Telefon: (05651) 3 02 - 48 30
Telefax: (05651) 3 02 - 48 19
E-Mail:
Honer Straße 49
37269 Eschwege-Oberhone
(Raum 104a)