Fachgebiet Landwirtschaft im Überblick

- Landschaft bei Orferode.
Das Fachgebiet Landwirtschaft erfüllt vornehmlich Hoheitsaufgaben, die sich auf die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen beziehen. Das besondere Augenmerk wird auf die Einhaltung der Vorgaben gerichtet, dies geschieht in beratender, informativer und kontrollierender Form. Einen umfangreichen Stellenwert nehmen Cross Compliance, die Düngeverordnung, das Pflanzenschutzgesetz, die Klärschlammverordnung und das Grundstücksverkehrsgesetz ein. Fachliche Stellungnahmen finden ihre Gewichtung bei Regional-, Bauleitplanungen, Planfeststellungen, Privilegierungen, Agrarfachbeiträgen oder Gutachten. Die Milchabgabeverordnung und das Forstgesetz finden ihre Anwendung bei der Erstellung von Bescheinigungen bzw. Genehmigungen. Regionale Produkte erfahren eine Förderung durch Direktvermarktung und die Gründung von Erzeugergemeinschaften, die vom Fachgebiet begleitet werden. Im Sachgebiet Förderung schließlich werden Förderprogramme und Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum durchgeführt. Die Aufgaben reichen von der fachlichen Information der Interessenten und Antragsteller über die Antragsannahme und EDV-gestützte Bearbeitung bis zur Bewilligung bzw. Verwendungsprüfung.
Förderung landwirtschaftlicher Betriebe:
Betriebsprämie
Eiweisspflanzenprämie - z.Zt. nicht beantragbar
Förderung ökologischer
Landbau
Erzeuger-Verbraucher-
Dialog
Allgemeine landwirtschaftliche Aufgaben:
