Förderung ökologischer Landbau
Stand: 11.01.2011
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist die Einführung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus gemäß der EU-Öko-Verordnung im gesamten Betrieb. Die Antragsteller verpflichten sich, die ökologische Wirtschaftsweise auf ihrem gesamten Betrieb gemäß den Vorschriften der Verordnung) anzuwenden, ihren Betrieb für die gesamte Dauer der Förderung dem entsprechenden Kontrollverfahren zu unterwerfen und zum Zeitpunkt des Verpflichtungsbeginns einen Vertrag mit einer in Hessen beliehenen Kontrollstelle vorzulegen.
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaber, also natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status die Vereinigung und ihre Mitglieder aufgrund nationalen Rechts haben, deren Betrieb sich im Gebiet der EU befindet und die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Wie wird gefördert?
Die Beihilfe beträgt je Hektar und Jahr:
- Ackerland 170 Euro (bei Flächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen z.B. in Naturschutzgebieten gilt der abgesenkte Beihilfesatz von 120 Euro)
- Dauergrünland 170 Euro (bei Flächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen z.B. in Naturschutzgebieten gilt der abgesenkte Beihilfesatz von 120 Euro)
- Feldgemüsebau, mehrjährige landwirtschaftliche Kulturen sowie Heil- und Gewürzpflanzen 360 Euro
- Dauerkulturen und Baumschulen 560 Euro
Betriebe, die erstmals auf ökologischen Landbau umstellen, können in den ersten zwei Verpflichtungsjahren210 Euro je Hektar Acker- oder Grünland erhalten.
