Grundstücksverkehr
Das Grundstücksverkehrsgesetz regelt das Genehmigungsverfahren für die rechtsgeschäftliche Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens ist die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts. Das Vorkaufsrecht steht hierbei leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Nichtlandwirten zu. Beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises ist die Genehmigungsbehörde das Fachgebiet Landwirtschaft. Das Regierungspräsidium in Kassel ist der Genehmigungsbehörde übergeordnet.
Quelle: Regierungspräsidium Kassel
