Milchquotenverordnung
Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises, Fachgebiet Landwirtschaft, ist zuständige Landesstelle für die „Besonderen Übertragungen“ von Anlieferungsreferenzmengen (Milchquoten) der im Werra-Meißner-Kreis ansässigen Milcherzeuger nach den Vorschriften der Milchquotenverordnung (MilchQuotV).
Dazu zählen insbesondere Quotenübertragungen im Rahmen der Erbfolge oder zwischen Verwandten und Ehegatten, Betriebsübertragungen an Betriebspächter oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Quotenrückübertragungen nach Beendigung von Pachtverhältnissen bzw. Bescheinigung des Quotenübergangs nach Ausübung des Übernahmerechtes durch den Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages.
Für Antragsteller am Übertragungsstellenverfahren (sogenannte Milchbörse) wird der erforderliche Nachweis erstellt. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen vor dem Handelstermin vorliegen.
