Nährstoffbilanzierung
In der Düngeverordnung ist die jährliche Erstellung eines Nährstoffvergleiches vorgeschrieben. Als Ordnungswidrigkeit wird geahndet, wenn der Nährstoffvergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt worden ist. Außerdem ist dies ein Sanktionstatbestand nach Cross Compliance. Bis spätestens 31. März jeden Jahres muss der Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr erstellt werden. Das Fachgebiet Landwirtschaft gibt Hilfestellung bei der Erarbeitung einer Nährstoffbilanz.
