Schülerbeförderung/Erstattung von Fahrtkosten

Die Erstattung von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler richtet sich nach dem § 161 des Hess. Schulgesetzes. Danach besteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler in der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen. Besuchen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen die von ihrem Wohnort aus nächstgelegene Schule der gewählten Schulform, so kann direkt über die Schule auch eine kostenlose Schülerjahreskarte ausgegeben werden. Weiterhin können für folgende Schulformen Fahrtkosten erstattet werden:

  • Grundstufe der Berufsschule
  • 1. Jahr der 2jährigen Berufsfachschule
  • Berufsvorbereitungsjahr und
  • Berufsgrundbildungsjahr.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Entfernung zwischen Wohn- und Schulort mehr als 2 km (für Grundschulen) bzw. mehr als 3 km (für weiterführende Schulen) beträgt. Außerdem müssen öffentliche Verkehrsmittel für den Schulweg benutzt werden. Die Kosten für die Benutzung von privaten Fahrzeugen sind nur in begründeten Ausnahmefällen erstattungsfähig. Die Übernahme der Fahrtkosten muss mit dem nachfolgend – als Download - abgebildeten Formular (Grundantrag) beantragt werden. Dieser ist in den Sekretariaten der Schulen oder direkt beim Fachgebiet 8.2.3 Verkehr (ÖPNV) erhältlich. Die Angaben über den Schulbesuch müssen von der besuchten Schule bestätigt werden. Nach Eingang des Grundantrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die eigentliche Erstattung erfolgt schulhalbjährlich rückwirkend. Die entsprechenden Formulare liegen rechtzeitig vor Ablauf des Schulhalbjahres in den Schulen vor.


Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartner/in KontaktdatenAnschrift
Herr
Max Naujoks
Verkehr (ÖPNV)
Telefon: (05651) 3 02 - 48 63
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E-Mail:
Honer Straße 49
37269 Eschwege-Oberhone
(Raum 014)