Siedlungsbehörde
Der Fachdienst 8.1 Ländlicher Raum ist Siedlungsbehörde mit Aufgaben eines Siedlungsunternehmens im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes (RSG) vom 11.08.1919. Daraus ergeben sich im wesentlichen folgende Aufgaben:
- Feststellung und Bescheinigung der Gebührenbefreiung nach § 29 RSG für landwirtschaftliche Bauvorhaben, die als Siedlung im Sinne des RSG anerkannt werden
- Stellungnahmen und Entscheidungen im Rahmen der Abwicklung der bis in die 90er Jahre mit langfristigen Darlehen aus öffentlichen Mitteln geförderten einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft ("Siedlungsverfahren")
- Herbeiführung von Erklärungen über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes im Zusammenhang mit der Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes
