Zahlungsanspruch aus der Betriebsprämienregelung

Durch die in 2003 beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik können seit 2005 Inhaber landwirtschaftlicher Betrieb nur dann EU-Direktzahlungen in Form der Betriebsprämie erhalten, wenn sie neben entsprechender Fläche auch über Zahlungsansprüche verfügen.

Zahlungsansprüche wurden auf Grundlage einer Antragstellung in 2005 betriebsindividuell festgesetzt und zugewiesen. Sie bestehen aus einem flächenbezogenen und ggf. einem betriebsindividuellen Teil. Letzterer wird in den nächsten Jahren mit dem Ziel einer einheitlichen Betriebsprämie schrittweise abgeschmolzen.

Zahlungsansprüche können durch Kauf oder andere Art mit oder ohne Fläche übertragen werden. Der Übernehmer muss aber Betriebsinhaber sein.


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