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Brandschutz - Kreisbrandinspektor
Zuständigkeiten:
- Rechtsaufsicht über die Städte und Gemeinden in Brandschutzangelegenheiten.
- Unterstützung und Beratung der Feuerwehren (z. B. Bedarfs- und Entwicklungsplan, Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen), Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Lehrgänge und Seminare auf Kreis- und Landesebene.
- Planung und Förderung der Brandschutzerziehung, Organisation u. Durchführung der Gerfahrenverhütungsschauen im Kreisgebiet, Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und der Bauleitplanung als Brandschutzdienststelle sowie Abnahme brandschutzrechtlicher Bauteile und Einrichtungen, Service u. Dienstleistungen gegenüber Dritten im Baugenehmigungsverfahren (z. B. Beratung, Prüfung u. Genehmigung von Feuerwehrplänen).
