Brandschutz - Vorbeugender
Zuständigkeiten:
Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren und der Bauleitplanung als Brandschutzdienststelle sowie Abnahme brandschutzrechtlicher Bauteile und Einrichtungen, Service u. Dienstleistungen gegenüber Dritten im Baugenehmigungsverfahren (z. B. Beratung, Prüfung u. Genehmigung von
Feuerwehrplänen).
