Wahlen
Zuständigkeiten:
- Wahrnehmung der Aufgaben als Kreiswahlleiter bei der Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, Direktwahlen des Landrats, Volksentscheiden und Abstimmungen.
- Beratung der kreisangehörigen Kommunen bei der Durchführung von Gemeindevertretungs-, Ortsbeirats-, Ausländerbeiratswahlen, Direktwahlen haupt- und ehrenamtlicher Bürgermeister sowie Wahlen zu haupt- und ehrenamtlichen Beigeordneten
